Rennreglement
1. Haftungsausschluss:
Jeder Athlet befreit die Veranstalter und Helfer der von ihm bestrittenen TrailUp Veranstaltung von sämtlichen Haftungsansprüchen. Eingeschlossen sind alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die er oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können. Jedem Athlet ist bekannt, dass die Teilnahme an der von ihm bestrittenen TrailUp Race Veranstaltung Gefahren in sich birgt.
2. Zustand des Athleten:
Der Athlet ist verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.
3. Ausrüstung:
Der Athlet ist für seine Ausrüstung selber verantwortlich und hat dafür zu sorgen,
dass sie in gutem Zustand ist.
4. Startnummer:
Der Athlet ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebene Startnummer zu tragen. Sie darf vom Athleten weder gefalzt, verschnitten noch verdreckt werden. Die Startnummer ist während des Laufens auf der Vorderseite gut sichtbar zu tragen. Die Startnummer muss im Ziel am Veranstalter abgegeben werden. Bei nicht Abgabe wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben.
5. Behinderung anderer Athleten:
Es ist verboten, andere Athleten in irgendeiner Form zu behindern, sei es durch stossen, abdrängen, den Weg versperren, Sabotage der Ausrüstung etc.
6. Verlassen der Rennstrecke:
Skipiste darf nicht verlassen werden.
Das Verlassen der offiziellen Rennstrecke ist verboten. Der markierte Wanderweg darf nicht verlassen werden.
7. Wettkampf-Abbruch:
Die Rennleitung ist über jeden vorzeitigen Wettkampf-Abbruch unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Sollte aufgrund sehr schlechter Witterung oder anderen Einflüssen das Rennen abgebrochen oder abgesagt werden, so wird das Startgeld nicht zurückerstattet.
8. Hilfe von Dritten:
Athleten dürfen nicht von Tempomachern oder Betreuern begleitet werden. Jede körperliche Hilfe für Athleten ist verboten.
9. Weisungen von Offiziellen und Helfern
Den Weisungen von offiziellen und Helfern ist Folge zu leisten.
10. Konsequenzen bei Regelverstössen
Bei Regelverstössen wird der Athlet von Offiziellen verwarnt oder je nach Härte des Vergehens disqualifiziert.
11. Startgelder
Für die Strecke Ospidal Motta wird ein Startgeld von 40.- erhoben.
Um die Lesbarkeit des Wettkampfreglements nicht zu erschweren, sind alle Personenbezeichnungen in der männlichen Form gehalten und sind als Kurzform für beide Geschlechter gedacht.
Das OK dankt für die Kenntnisnahme des Reglements.